BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 20. Dezember 2022

Teil römisch drei

202. Kundmachung:

Geltungsbereich der Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe gemäß Beschluss 2009/1 vom 18. Dezember 2009

202. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe gemäß Beschluss 2009/1 vom 18. Dezember 2009

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Lettland die Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe gemäß Beschluss 2009/1 vom 18. Dezember 2009, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 1 aus 2022,, am 28. November 2022 angenommen.

Edtstadler