Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 18. Februar 2022 | Teil römisch drei |
20. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Oman am 10. Februar 2022 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1980,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 112 aus 2021,) hinterlegt.
Edtstadler