Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 5. Dezember 2022 | Teil römisch drei |
191. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) |
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Island am 17. November 2022 seine Annahmeurkunde zum Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2021,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 144 aus 2022,) hinterlegt und dabei eine Erklärung gemäß Artikel 5, Absatz 5, des Übereinkommens abgegeben.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 220]. Gleiches gilt für die gemäß Art. 5 Abs. 5 des Übereinkommens namhaft gemachten zuständigen Behörden.