Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 5. Dezember 2022 | Teil römisch drei |
190. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Bhutan das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2006,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 179 aus 2021,) am 27. Oktober 2022 mit Wirksamkeit vom 27. Oktober 2023 gekündigt.
Ferner hat die Europäische Union1 dem Generalsekretär der Vereinten Nationen am 5. Oktober 2022 die Änderungen des Umfangs ihrer Zuständigkeiten in Bezug auf Angelegenheiten, die unter das oben zitierte Übereinkommen fallen, gemäß Artikel 67, Absatz 3, mitgeteilt.2
Edtstadler
1 Genehmigung kundgemacht in BGBl. III Nr. 25/2009.
2 Der Wortlaut der Mitteilung ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XVIII.14].