BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 5. Dezember 2022

Teil römisch drei

190. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

190. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Bhutan das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2006,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 179 aus 2021,) am 27. Oktober 2022 mit Wirksamkeit vom 27. Oktober 2023 gekündigt.

Ferner hat die Europäische Union1 dem Generalsekretär der Vereinten Nationen am 5. Oktober 2022 die Änderungen des Umfangs ihrer Zuständigkeiten in Bezug auf Angelegenheiten, die unter das oben zitierte Übereinkommen fallen, gemäß Artikel 67, Absatz 3, mitgeteilt.2

Edtstadler

1  Genehmigung kundgemacht in BGBl. III Nr. 25/2009.

2  Der Wortlaut der Mitteilung ist in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XVIII.14].