BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 18. Februar 2022

Teil römisch drei

19. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

19. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2021, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 42 aus 2021,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde:

Liechtenstein1

17. Juni 2021

Moldau1

31. Jänner 2022

Einer weiteren Mitteilung der Generalsekretärin zufolge hat die Türkei das Übereinkommen am 22. März 2021 mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2021 gekündigt.

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210].