Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 18. Februar 2022 | Teil römisch drei |
19. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt |
Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2014,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2021, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 42 aus 2021,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: | |
Liechtenstein1 | 17. Juni 2021 | |
Moldau1 | 31. Jänner 2022 | |
Einer weiteren Mitteilung der Generalsekretärin zufolge hat die Türkei das Übereinkommen am 22. März 2021 mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2021 gekündigt.
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210].