BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 15. November 2022

Teil römisch drei

178. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen

178. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Vietnam mit 31. Oktober 2022 den anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 154 aus 1997,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 133 aus 2020,) zu Artikel 6, angebrachten Vorbehalt1 zurückgenommen; der Vorbehalt zu Artikel 32, Absatz 2, und 3 des Übereinkommens bleibt weiterhin aufrecht.

Edtstadler

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 88/2006.