Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 8. November 2022 | Teil römisch drei |
171. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Vietnam den anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde zum Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 148 aus 1997,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 63 aus 2018,) am 4. November 1997 zu Artikel 22, Absatz 2, Litera b, angebrachten Vorbehalt mit 31. Oktober 2022 zurückgenommen; der Vorbehalt zu Artikel 31, Absatz 2, des Übereinkommens bleibt weiterhin aufrecht.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER VI.16].