Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 20. Oktober 2022 | Teil römisch drei |
164. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, samt Protokollen römisch eins, römisch zwei und römisch drei |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Malawi am 23. September 2022 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können Bundesgesetzblatt Nr. 464 aus 1983,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 137 aus 2017,) hinterlegt und notifiziert, durch die Protokolle römisch eins und römisch zwei des Übereinkommens gebunden zu sein.
Edtstadler