BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 18. Februar 2022

Teil römisch drei

16. Kundmachung:

Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren

16. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren

Die Türkei hat am 28. November 2003 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 137 aus 2000,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2017,) beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt.

Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 18, Absatz 2, für die Türkei am 1. Juni 2004 in Kraft getreten.

Edtstadler