BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 18. Oktober 2022

Teil römisch drei

158. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber

158. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Türkei am 4. Oktober 2022 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen von Minamata über Quecksilber Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 108 aus 2017,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 193 aus 2021,) hinterlegt und dabei eine Erklärung gemäß Artikel 30, Absatz 5, des Übereinkommens abgegeben.1

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.17].