Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 18. Oktober 2022 | Teil römisch drei |
158. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Türkei am 4. Oktober 2022 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen von Minamata über Quecksilber Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 108 aus 2017,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 193 aus 2021,) hinterlegt und dabei eine Erklärung gemäß Artikel 30, Absatz 5, des Übereinkommens abgegeben.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.17].