Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 6. Oktober 2022 | Teil römisch drei |
155. Kundmachung: | Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Niederlande am 20. September 2022 die Anwendung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2004,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 70 aus 2022,) auf Curaçao erstreckt.
Edtstadler