Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 3. Oktober 2022 | Teil römisch drei |
147. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Andorra am 21. September 2022 seine Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 220 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2022,) hinterlegt und dabei folgende Erklärung abgegeben:
„Das Fürstentum Andorra ist der Auffassung, dass jede Streitigkeit [über die Auslegung oder Anwendung des Protokolls] nur mit Zustimmung aller Streitparteien einem Schiedsverfahren unterworfen oder dem Internationalen Gerichtshof vorgelegt werden kann.“
Edtstadler