Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 7. Februar 2022 | Teil römisch drei |
14. Protokoll zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht betreffend die vorläufige Anwendung | |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 1027 Ausschussbericht 1150 Sitzung 131,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10790 Sitzung 934,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
[Protokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Protokoll in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 18. Jänner 2022 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 3, Absatz eins, mit 19. Jänner 2022 in Kraft getreten.
Derzeit sind folgende Staaten Vertragsparteien des Protokolls: Belgien, Bulgarien, Dänemark (ohne Färöer und Grönland), Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande (europäischer Teil), Österreich, Schweden, Slowenien.
Nehammer