Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 5. September 2022 | Teil römisch drei |
128. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Belarus am 26. Juli 2022 seinen Rücktritt vom Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 88 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 58 aus 2014,) notifiziert; gemäß Artikel 21, des Übereinkommens wird der Rücktritt mit 24. Oktober 2022 wirksam.
Edtstadler