BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 5. September 2022

Teil römisch drei

128. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

128. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Belarus am 26. Juli 2022 seinen Rücktritt vom Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 88 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 58 aus 2014,) notifiziert; gemäß Artikel 21, des Übereinkommens wird der Rücktritt mit 24. Oktober 2022 wirksam.

Edtstadler