BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 5. September 2022

Teil römisch drei

127. Kundmachung:

Geltungsbereich des Abkommens von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle

127. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Abkommens von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle, unterzeichnet am 8. Oktober 1968, geändert am 2. Oktober 1979

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat Peru am 18. Juli 2022 seine Beitrittsurkunde zum Abkommen von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle, unterzeichnet am 8. Oktober 1968, geändert am 2. Oktober 1979 Bundesgesetzblatt Nr. 496 aus 1990,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 76 aus 2022,), hinterlegt und in Bezug auf Artikel 8, Absatz 3, des Abkommens erklärt, dass alle Änderungen der Artikel 5, 6, 7 und 8 des genannten Abkommens für Peru erst dann in Kraft treten, wenn es dem Generaldirektor der WIPO die Annahme dieser Änderungen notifiziert hat.

Edtstadler