BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2022

Ausgegeben am 26. Juli 2022

Teil römisch drei

103. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen

103. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Ukraine am 6. Juli 2022 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 119 aus 2000, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2010,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 151 aus 2013,) hinterlegt und dabei gemäß Artikel 21, Absatz 2, des Übereinkommens erklärt, beide Mittel der Streitbeilegung gegenüber jeder Partei, welche dieselbe Verpflichtung übernimmt, als obligatorisch anzuerkennen.

Edtstadler