Jahrgang 2022 | Ausgegeben am 3. Februar 2022 | Teil römisch drei |
10. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) |
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Rumänien am 14. Jänner 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert), Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2021,, hinterlegt und hiebei eine Erklärung gemäß Artikel 5, Absatz 5, des Übereinkommens abgegeben.1
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 220]. Gleiches gilt für die gemäß Art. 5 Abs. 5 des Übereinkommens namhaft gemachten zuständigen Behörden.