BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 17. November 2021

Teil römisch zwei

471. Kundmachung:

Berichtigung von Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt

471. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die Berichtigung von Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des Paragraph 10, des Bundesgesetzblattgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 24 aus 2020,, wird kundgemacht:

Ziffer eins Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über den Schutz von ArbeitnehmerInnen im Bereich von Gleisen (EisenbahnArbeitnehmerInnenschutzverordnung - EisbAV) geändert wird, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 483 aus 2020,, wird wie folgt berichtigt:

In Ziffer 8, entfällt die Wortfolge „in der Fassung BGBl. römisch zwei Nr. 184/2019“.

Ziffer 2 Die Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen sowie die Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen, an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten sowie Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten), an berufsbildenden mittleren Schulen sowie an Berufsschulen geändert werden, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 375 aus 2021,, wird wie folgt berichtigt:

a) Im Index des Bundesgesetzblattes lautet es im Stirnbalken statt „Teil III“ richtig „Teil II“.

b) In der Kopfzeile der Seiten 2 und 3 des Bundesgesetzblattes lautet es statt „BGBl. III“ richtig „BGBl. II“.

Edtstadler