Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 15. September 2021 |
Teil römisch zwei |
397. Verordnung: | Änderung der Universitätsfinanzierungsverordnung sowie der Verordnung über einheitliche Standards für die Kosten- und Leistungsrechnung an Universitäten |
Auf Grund
Die Universitätsfinanzierungsverordnung – UniFinV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 202 aus 2018,, zuletzt geändert durch die Verordnung das Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2019,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, wird die Zahl „96“ durch die Zahl „94“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 2, In Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b und c wird jeweils die Zahl „2“ durch die Zahl „3“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, In Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, wird die Zahl „90,895“ durch die Zahl „89“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 4, In Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, Litera b, wird die Zahl „8“ durch die Zahl „9,85“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 5, In Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, Litera c, wird die Zahl „1“ durch die Zahl „0,995“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 6, In Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, Litera d, wird die Zahl „0,1“ durch die Zahl „0,15“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 7, Paragraph 5, Absatz eins, lautet:
Novellierungsanordnung 8, Dem Paragraph 8, wird folgender Absatz 4, angefügt:
Novellierungsanordnung 9, In der Anlage wird in der die Universität Innsbruck betreffenden Tabelle nach der die ISCED-Nummer 0612 betreffenden Zeile folgender Zeile eingefügt:
„
|
0613 |
Software- und Applikationsentwicklung und -analyse |
2 |
“
Novellierungsanordnung 10, In der Anlage wird in der die Universität Innsbruck betreffenden Tabelle nach der die ISCED-Nummer 0688 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„
|
0711 |
Chemie und Verfahrenstechnik |
3 |
“
Novellierungsanordnung 11, In der Anlage wird in der die Medizinische Universität Graz betreffenden Tabelle vor der die ISCED-Nummer 0911 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„
|
0688 |
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Informatik und Kommunikationstechnologie |
4 |
“
Novellierungsanordnung 12, In der Anlage wird in der die Medizinische Universität Graz betreffenden Tabelle nach der ISCED-Nummer 0913 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„
|
0988 |
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Gesundheit und Sozialwesen |
3 |
“
Novellierungsanordnung 13, In der Anlage wird in der die Universität Salzburg betreffenden Tabelle nach der die ISCED-Nummer 0111 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„
|
0200 |
Geisteswissenschaften und Künste nicht näher definiert |
1 |
“
Novellierungsanordnung 14, In der Anlage wird in der Universität Salzburg betreffenden Tabelle nach der die ISCED-Nummer 0388 betreffende Zeile folgende Zeile eingefügt:
„
|
0413 |
Management und Verwaltung |
1 |
“
Novellierungsanordnung 15, In der Anlage wird in der Technische Universität Wien betreffenden Tabelle nach der die ISCED-Nummer 0711 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„
|
0712 |
Umweltschutztechnologien |
3 |
“
Novellierungsanordnung 16, In der Anlage 3 wird in der Technische Universität Graz betreffenden Tabelle vor der die ISCED-Nummer 0231 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„
|
0213 |
Bildende Kunst |
1 |
“
Novellierungsanordnung 17, In der Anlage wird in der die Universität Linz betreffenden Tabelle nach der die ISCED-Nummer 0111 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„
|
0200 |
Geisteswissenschaften und Künste nicht näher definiert |
1 |
“
Novellierungsanordnung 18, In der Anlage wird in der Universität Linz betreffenden Tabelle in der die ISCED-Nummer 0588 betreffenden Zeile in der Spalte „Fächergruppe“ die Zahl „2“ durch die Zahl „3“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 19, In der Anlage wird in der die Universität Linz betreffenden Tabelle nach der die ISCED-Nummer 0613 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„
|
0619 |
Informatik und Kommunikationstechnologie nicht näher definiert |
2 |
“
Novellierungsanordnung 20, In der Anlage wird in der die Universität Linz betreffenden Tabelle nach der die ISCED-Nummer 0714 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„
|
0715 |
Maschinenbau und Metallverarbeitung |
3 |
“
Novellierungsanordnung 21, In der Anlage werden in der die Universität Klagenfurt betreffenden Tabelle nach der die ISCED-Nummer 0232 betreffenden Zeile folgende Zeilen eingefügt:
„
|
0288 |
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Geisteswissenschaften und Künste |
1 |
|
0312 |
Politikwissenschaft und politische Bildung |
1 |
“
Novellierungsanordnung 22, In der Anlage wird in der die Universität Klagenfurt betreffenden Tabelle nach der die ISCED-Nummer 0322 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„
|
0388 |
Interdisziplinäre Programme mit Schwerpunkt Sozialwissenschaften, Journalismus und Informationswesen |
1 |
“
Novellierungsanordnung 23, In der Anlage wird in der die Universität Klagenfurt betreffenden Tabelle nach der die ISCED-Nummer 0413 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„
|
0421 |
Recht |
1 |
“
Novellierungsanordnung 24, In der Anlage wird in der die Universität Klagenfurt betreffenden Tabelle nach der die ISCED-Nummer 0612 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„
|
0613 |
Software- und Applikationsentwicklung und -analyse |
2 |
“
Novellierungsanordnung 25, In der Anlage wird bei der die Universität Klagenfurt betreffenden Zeile nach der die ISCED-Nummer 0714 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„
|
1014 |
Sport |
2 |
“
Novellierungsanordnung 26, In der Anlage wird in der die Universität für Musik und darstellende Kunst Graz betreffenden Tabelle nach der die ISCED-Nummer 0212 betreffenden Zeile folgende Zeile eingefügt:
„
|
0213 |
Bildende Kunst |
6 |
“
Die Verordnung über einheitliche Standards für die Kosten- und Leistungsrechnung an Universitäten – KLRV Universitäten, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 69 aus 2017,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 533 aus 2020,, wird wie folgt geändert:
Novellierungsanordnung 1, Dem Paragraph 24, wird folgender Absatz 10, angefügt:
Novellierungsanordnung 2, In der Anlage 2 wird in der die Medizinische Universität Graz betreffenden Tabelle in der die ISCED-Nummer 0688 betreffenden Zeile die Wort- und Zeichenfolge „13 – Informations- und Kommunikationstechnologie“ durch die Wort- und Zeichenfolge „19 – Humanmedizin (mit Klinikbereich)“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 3, In der Anlage 2 wird in der die Medizinische Universität Graz betreffenden Tabelle in der die ISCED-Nummer 0988 betreffenden Zeile die Wort- und Zeichenfolge „19 – Humanmedizin (mit Klinikbereich)“ durch die Wort- und Zeichenfolge „21 – Gesundheitswissenschaften, Dienstleistungen, Sonstiges“ ersetzt.
Novellierungsanordnung 4, In der Anlage 2 wird in der die Universität Linz betreffenden Tabelle in der die ISCED-Nummer 0588 betreffenden Zeile die Wort- und Zeichenfolge „12 – Mathematik, Statistik“ durch die Wort- und Zeichenfolge „11 – Exakte Naturwissenschaften“ ersetzt.
Faßmann