Anlage 1.11 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GLASTECHNIK UND GESTALTUNG mit Betriebspraxis römisch eins. STUNDENTAFELN römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

   

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

                 

1.

Religion/Ethik2

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

                     

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

                 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Design3 4

2 (1)

2 (1)

4 (1)

4 (1)

3, (1)

15

römisch drei bzw. römisch eins

3.

Grundlagen Technologie

                 

3.a

Grundlagen Technologie – Atelier und Produktion

11

11

-

-

-

-

-

22

römisch vier

3.b

Grundlagen Technologie -

2

2

-

-

-

-

-

4

römisch eins

4.

Technologie-Flachglas

                 

4.a

Technologie-Flachglas – Atelier und Produktion

-

-

12

12

12

12

3

51

römisch vier

4.b

Technologie-Flachglas

-

-

2

2

2

2

1

9

römisch eins

5.

Technisches Zeichnen und Darstellende Geometrie3

2

2

2

2

8

(römisch zwei)

6.

Entwurf3

4

4

4

4

5

5

2

28

(römisch eins)

7.

Kunstgeschichte und Designtheorie

1

1

2

2

1

7

(römisch drei)

8.

Betriebstechnik und Projekte

1

1

(römisch eins)

9.

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

                     

C.

Verbindliche Übung

                 

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

37

37

38

38

37

37

36

260

 
     

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

   
 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

   

E.

Freigegenstände

                 

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

                     

F.

Unverbindliche Übungen

                 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

                     

G.

Förderunterricht 6

                 

1.

Deutsch und Kommunikation

                 

2.

Englisch

                 

3.

Angewandte Mathematik

                 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

                 

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2.

Religion

2

(römisch drei)

3.

Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung7

x8

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x9

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 10

   

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GLASTECHNIK UND GESTALTUNG römisch eins.2 Stundentafel11 der 4–jährigen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkten12

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

   

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

                   

1.

Religion/Ethik13

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(römisch eins)

                       

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

                   

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.

Design14 15

2 (1)

2 (1)

4 (1)

4 (1)

2 (1)

4 (1)

18

römisch drei bzw. römisch eins

3.

Grundlagen Technologie

                   

3.a

Grundlagen Technologie – Atelier und Produktion

11

11

22

römisch vier

3.b

Grundlagen Technologie

2

2

-

-

-

-

-

4

(römisch eins)

4.

Technisches Zeichnen und Darstellende Geometrie4

2

2

2

2

8

(römisch zwei)

5.

Entwurf4

4

4

4

4

6

6

2

4

34

(römisch eins)

6.

Kunstgeschichte und Designtheorie

1

1

2

2

1

2

9

(römisch drei)

7.

Betriebstechnik und Projekte

1

1

(römisch eins)

 

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.3

14

14

14

14

7

16

79

römisch eins bzw. römisch vier

                       

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände 16

                   

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

20

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

20

20

römisch vier

C.

Verbindliche Übung

                   

1.

Soziale und personale Kompetenz17

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

37

37

38

38

38

38

38

32

296

 
                       

B.

Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

   

B.1

Hohlglas und Gestaltung

                   

1.1

Technologie-Hohlglas

                   

1.1a

Technologie-Hohlglas – Atelier und Produktion

12

12

12

12

5

14

67

römisch vier

1.1b

Technologie-Hohlglas

2

2

2

2

2

2

12

römisch eins

                       

B.2

Flachglas und Gestaltung

                   

2.1

Technologie-Flachglas

                   

2.1a

Technologie-Flachglas – Atelier und Produktion

12

12

12

12

5

14

67

römisch vier

2.1b

Technologie-Flachglas

2

2

2

2

2

2

12

römisch eins

                       

B.3

Technisches Glas und Gestaltung

                   

3.1

Technologie-Technisches Glas

                   

3.1a

Technologie-Technisches Glas – Atelier und Produktion

12

12

12

12

5

14

67

römisch vier

3.1b

Technologie-Technisches Glas

2

2

2

2

2

2

12

römisch eins

     

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

     
 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

   

Semester

   
   

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

   

E.

Freigegenstände

                   

1.

Englisch

2

2

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

2

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

2

2

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung – und -ausbildung

1

1

 

römisch drei

                       

F.

Unverbindliche Übungen

                   

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

römisch zwei

                       

G.

Förderunterricht 18

                   

1.

Deutsch und Kommunikation

                   

2.

Englisch

                   

3.

Angewandte Mathematik

                   

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

                   

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1.

Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2.

Religion

2

(römisch drei)

3.

Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung19

x20

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Schwerpunktsetzungen, Verbindliche Übung

4.

Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen1

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x21

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen 22

   

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 187 aus 2010, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 272 aus 2013, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüberhinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 2. bis 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2010, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 37 aus 1981, idgF), die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Glastechnik und Gestaltung ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Glastechnik und Gestaltung verfügen über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich der Glasbe- und -verarbeitung, der Gestaltung durch Oberflächenbearbeitung und Heißglasverformung sowie der technischen und konstruktiven Anwendung des Werkstoffes Glas. Ebenso verfügen sie über fachliche und technische Kennnisse zum Apparate- und Instrumentenbau. Die Praxisnähe wird durch ein Praktikum in Betrieben vertieft.

Darüber hinaus werden wie bei allen technischen, gewerblichen und künstlerischen Ausbildungen die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt selbstständig Aufgaben im Bereich der Planung, Gestaltung und Ausführung in technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen tätig zu sein. Weitere Betätigungsfelder sind im fachlichen Umfeld der Glas- und Bauindustrie sowie in gewerblich- technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt Tätigkeiten die sich auf der grafisch-designerischen Ausbildung gründen sowie verwandten Tätigkeiten auszuüben. Weitere Betätigungsfelder finden sich bei öffentlichen Institutionen und Ämtern im Bereich facheinschlägiger Tätigkeiten des Baunebengewerbes.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule Glastechnik und Gestaltung können eigenständige Tätigkeiten auf dem Gebiet der Glasbe- und -verarbeitung ausführen. Die Einsatzgebiete liegen im Bereich der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Ausführung von Arbeiten, der Glasbe- und -verarbeitung einschließlich der Tätigkeiten der Arbeitsvorbereitung und der entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erstellung von erforderlichen Dokumentationen im Fachbereich zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements anwenden.

Design:

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen themenspezifische Entwurfs- bzw. Designprojekte recherchieren, analysieren, ausführen und optimieren. Sie können wirtschaftliche Faktoren in den Gestaltungsprozess integrieren. Sie können themenbezogene Designobjekte aus Vergangenheit und Gegenwart benennen, besprechen und analytisch betrachten.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Grundlagen in 3-dimensionalen Modelling-Programmen ausüben und entsprechende Aufgabenstellungen lösen. Sie können 3-dimensionale Renderings für Präsentationen und Dokumentationen entsprechend aufbereiten. Sie sind in der Lage Projekte und Präsentationen auszuarbeiten und den Vorgaben entsprechend auszuführen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Design können die Absolventinnen und Absolventen themenspezifische Entwurfs- bzw. Designprojekte recherchieren, analysieren, ausführen und optimieren. Sie können technologische, konstruktive, formale, ökonomische und nachhaltige Aspekte eines Designprojektes benennen sowie Projekte präsentieren und argumentieren.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Aufgabenstellungen mit Desktop Publishing Programmen bearbeiten und ausführen. Sie können Vektor- und Bilddateiendateien für Drucksorten und digitale Präsentationen entsprechend aufbereiten.

Grundlagen Technologie:

Im Bereich Grundlagen und Fachbegriffe können die Absolventinnen und Absolventen aus dem Aufbau des Werkstoffes Glas auf seine Eigenschaften schließen sowie technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen für die Auswahl der am besten geeigneten Materialien anwenden. Sie können auf Grund wirtschaftlicher und fachbezogener Grundkenntnisse verschiedene Glasarten unterscheiden.

Im Bereich Be- und Verarbeitungstechniken können die Absolventinnen und Absolventen die Vielfalt der gegenwärtigen Glasbearbeitungs- und Veredlungstechniken unterscheiden und erklären sowie technische Grundkenntnisse für ausgewählte Herstellungsverfahren anwenden.

Im Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende werkstättenspezifische Tätigkeiten ausführen und Arbeitsabläufe anhand von computerunterstützter Dokumentation evaluieren.

Technologie-Flachglas – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Im Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik können die Absolventinnen und Absolventen projektorientierte Arbeitsaufträge im Team umsetzen. Sie können Glasabtrennungen herstellen, grundlegende Fertigkeiten des Fassadenbaus anwenden und systembedingte Öffnungselemente herstellen und montieren. Sie sind in der Lage einfache CNC-Objekte zu konfigurieren und zu erstellen. Sie können einfache Verschmelzungsarbeiten anfertigen und Entwürfe und Designvorgaben umsetzen.

Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Funktionsgläser beschreiben und die aktuellen Normen und Richtlinien nennen. Sie sind in der Lage die Vor- und Nachteile von Funktionsgläsern zu benennen.

Im Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die gültigen Regelwerke und den derzeitigen Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten berücksichtigen. Sie können ihr technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen über weitere Werkstoffe anwenden. Sie können Kombinationen von Glas mit anderen Materialien anwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuordnen.

Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen. Sie können Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen beurteilen und einsetzen.

Im Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen können die Absolventinnen und Absolventen unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen. Sie können die energietechnische Fachsprache einsetzen und geeignete mathematisch-naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit begründen, bewerten und präsentieren.

Im Bereich Werkstoffe und Optik können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaus anwenden und erklären. Sie können aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.

Technisches Zeichnen und Darstellende Geometrie:

Im Bereich Elemente des technischen Zeichnens können die Absolventinnen und Absolventen Funktionen des CAD-Programms 2-dimensional und 3-dimensional anwenden sowie von Objekten des Fachbereichs technische Zeichnungen erarbeiten.

Im Bereich Parallelrisse können die Absolventinnen und Absolventen räumliche Figuren in Dreitafelprojektionen und technische Zeichnungen von Objekten des Fachbereichs mittels CAD-Programm erarbeiten.

Im Bereich Visualisierung können die Absolventinnen und Absolventen 3-dimensionale Konstruktionen und Schaubilder von Objekten mittels CAD-Programm anfertigen.

Entwurf:

Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen mit Kunden und Lieferanten kommunizieren und ausführungsreife Entwürfe für Anwendungen anfertigen. Sie können Flach- und Hohlglas gestalten und optisch verändern sowie Projekte grafisch aufarbeiten und präsentieren.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Glas als integrierendes Element der Architektur und des Interieurs einsetzen. Sie können Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten durchführen. Sie sind in der Lage, Flach- und Hohlglas komplex zu gestalten und optisch zu verändern sowie die Entwurfsprozesse zu dokumentieren.

Kunstgeschichte und Designtheorie:

Im Bereich Fachterminologie können die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Fachtermini der Kunstgeschichte und Kulturphilosophie wiedergeben und verstehen sie im Kontext. Sie können Informationen zielorientiert recherchieren, verarbeiten und weitergeben. Sie können die Grundzüge ausgewählter Drucktechniken und relevante Drucke anhand der spezifischen Merkmale erkennen und vergleichen.

Im Bereich Kunstformen und Stilrichtungen können die Absolventinnen und Absolventen die Merkmale der Architektur, Bildhauerei und Malerei ausgewählter Kunstepochen sowie die jeweils relevanten historischen, religiösen, sozialen und politischen Entwicklungen erkennen und vergleichen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundzüge der Design-geschichte unterscheiden sowie die Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden.

Im Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation können die Absolventinnen und Absolventen Fachbegriffe und Vorgehensweisen zur Analyse und Interpretation von Kunst und Design selbstständig anwenden und in Zusammenhang bringen. Sie können die Bedeutungen, Werte und deren Wandel von Kunst und Geschichte erkennen.

Betriebstechnik und Projekte:

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen die Methoden des Projektcontrollings anwenden.

Im Bereich Unternehmensgründung können die Absolventinnen und Absolventen Chancen und Risiken einer Unternehmensgründung abschätzen sowie einen Businessplan für ein KMU erstellen.

3. Berufsbezogene Lernergebnisse der Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.3: B.1 Hohlglas und Gestaltung: Technologie-Hohlglas:

Im Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen durch projektorientierte Arbeitsaufträge teamfähig arbeiten. Sie können 3-dimensionale Objekte anfertigen, Oberflächengestaltungen auf unterschiedlichen Formen vornehmen, nach Entwurf Materialverbindungen mit Schliff bearbeiten sowie nach Maß Kunstverglasungen herstellen. Sie sind in der Lage, Drucke nach Entwurf sowie Mehrfarbendrucke auf unterschiedlichen Materialien anzufertigen. Sie können einfache Fusingformen am Ofen herstellen.

Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Qualitätsmerkmale, manuelle Herstellungsverfahren, Verbindungstechniken, Glasbeschichtungen und die benötigten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe auswählen. Sie können die im Fachbereich betriebs- und umwelttechnisch relevanten Themen erläutern und argumentieren.

Im Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die maßgeblichen Regelwerke und den Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten miteinbeziehen. Sie können technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen über nicht glasbasierende Werkstoffe erklären. Sie sind in der Lage Kombinationen von Glas mit anderen Materialien anzuwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuzuordnen.

Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen sowie Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen auswählen und einsetzen.

Im Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen können die Absolventinnen und Absolventen unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen. Sie können die energietechnische Fachsprache einsetzen, geeignete naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit bewerten und präsentieren.

Im Bereich Werkstoffe und Optik können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaus anwenden und erklären. Sie können aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.

Im Bereich Besondere Glaserzeugnisse können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse anwenden und erklären sowie spezielle Glasarten und Glaserzeugnisse unterscheiden und auswählen. Sie können Produktinformationen beachten und technische Richtlinien anwenden.

Im Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern können die Absolventinnen und Absolventen Glaseigenschaften berücksichtigen und die Qualität von Glaserzeugnissen anhand von Werkstoff- und Fertigungsfehlern klassifizieren. Sie können werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.

B.2 Flachglas und Gestaltung: Technologie-Flachglas:

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel römisch eins.1 mit folgenden Ergänzungen:

Im Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Glastechnik können die Absolventinnen und Absolventen projektorientierte Arbeitsaufträge im Team umsetzen. Sie können Glasabtrennungen herstellen und grundlegende Fertigkeiten des Fassadenbaus anwenden. Sie können einfache Verschmelzungsarbeiten anfertigen, Entwürfe und Designvorgaben in der Werkstätte umsetzen. Sie sind in der Lage einfache Drucke mit Farbverlauf auf Glas anzufertigen und Mehrfarbdrucke herzustellen.

Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Funktionsgläser beschreiben und die aktuellen Normen und Richtlinien nennen. Sie können Funktionsgläser an Hand von Fallbeispielen zuordnen und argumentieren.

B.3 Technisches Glas und Gestaltung: Technologie-Technisches Glas:

Im Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Verbindungen und Anschmelzungen herstellen. Sie können figurale Formen und einfache Formen, Glas-Hohlkörper, Apparaturen und Einschmelzungen herstellen sowie Oberflächen kreativ gestalten und kalt bearbeiten. Sie können projektorientierte Arbeitsaufträge auch im Team umsetzen. Sie können nach eigener technischer Zeichnung Glasapparate und kreative Projekte umsetzen.

Im Bereich Glastechnologie können die Absolventinnen und Absolventen manuelle und maschinelle Herstellungsverfahren, Klebetechniken, Schmelztechniken, Glasbeschichtungen, Verbindungstechniken und Oberflächenbehandlungen anwenden. Sie können werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.

Im Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe können die Absolventinnen die gültigen Regelwerke und den Stand der Technik bei der Planung und Ausführung von Produkten berücksichtigen und erläutern. Sie können technisches und naturwissenschaftliches Basiswissen für weitere Werkstoffe anwenden. Sie sind in der Lage Kombinationen von Glas mit anderen Materialien anzuwenden sowie Werkstoffe und Hilfsstoffe sachgerecht zuordnen.

Im Bereich Sicherheitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen eine Auswahl der am besten geeigneten Produkte, Verarbeitungs- und Montagemethoden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ästhetischer Gesichtspunkte treffen sowie Werkstoffe und Bauteile nach ökologischen Grundsätzen auswählen und einsetzen.

Im Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen können die Absolventinnen und Absolventen unter Berücksichtigung ihrer praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten ein gestelltes technisches Problem systematisch lösen. Sie können die energietechnische Fachsprache einsetzen, geeignete mathematisch-naturwissenschaftliche Verfahren anwenden und die Ergebnisse ihrer Tätigkeit bewerten und präsentieren.

Im Bereich Werkstoffe und Optik können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse im Bereich des Glasbaus anwenden und erklären. Sie können aus der Zusammensetzung bestimmter Gläser auf deren Eigenschaften und Anwendungen schließen.

Im Bereich Besondere Glaserzeugnisse können die Absolventinnen und Absolventen physikalische Grundkenntnisse anwenden und erklären sowie spezielle Glasarten und Glaserzeugnisse unterscheiden und auswählen. Sie können Produktinformationen beachten und technische Richtlinien anwenden.

Im Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern können die Absolventinnen und Absolventen Glaseigenschaften berücksichtigen und die Qualität von Glaserzeugnissen anhand von Werkstoff- und Fertigungsfehlern klassifizieren. Sie können werkstoffrelevante Berechnungen durchführen und anwenden.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. DESIGN

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Lehrstoff:

Bereich Design:

Grundlagen der Entwurfs- und Projektentwicklung; Grundlagen von Materialien und Umsetzungstechniken.

Bereich Medienlabor:

Grundlagen von pixelbasierenden Bildbearbeitungsprogrammen; allgemeine Softwaregrundlagen; Dateiformate; Farbsysteme; Auflösung, Grundlagen der Bildoptimierung; Grundlagen von Farben; Verläufen und Zeichenwerkzeugen; Grundlagen Auswahlwerkzeuge.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Lehrstoff:

Projekte: Entwurfsprojekte mit den Themenschwerpunkten Abstraktion und Funktion.

Bereich Design:

Entwurfs- und Projektentwicklung für die schwerpunktspezifischen Aufgaben, Materialien, Umsetzungstechniken und Technologien.

Bereich Medienlabor:

Grundlagen von vektorbasierenden Grafikprogrammen; allgemeine Softwaregrundlagen; Dateiformate; Farbsysteme; Grundlagen des Erstellens und Transformierens von freien und geometrischen 2-dimensionalen Körpern; Grundlagen Flächenfüllungen und Konturen; Grundlagen Textwerkzeuge.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Lehrstoff:

Projekte: Entwurfsprojekte mit dem Themenschwerpunkt Glasanwendung.

Bereich Design:

Materialspezifische Recherchen, Konzepte, angewandte Arbeiten, Modelle bzw. Prototypen.

Bereich Medienlabor:

Pixelbasierende Bildbearbeitungsprogramme (Bildebenen; Kanäle; Einstellungsebenen; Ebenenmasken); Grundlagen der Filteranwendungen; Textwerkzeuge; Grundlagen der Bildretusche.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Lehrstoff:

Projekte: Entwurfsprojekte mit dem Themenschwerpunkt Oberflächengestaltung.

Bereich Design:

Entwurfs- und Projektentwicklung für schwerpunktspezifische Aufgaben (Recherchen, Analysen, Konzeption, Materialien, Gestaltung, Präsentation).

Bereich Medienlabor:

Vektorbasierende Grafikprogramme (Erstellung, Bearbeitung und Transformation von freien und geometrischen 2-dimensionalen Körpern); Formmodi; Ebenen; Transparenzen und Masken; Schnittmasken; Vektorsierungen von Bilddateien; Spezialeffekte.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Lehrstoff:

Projekt: Designprojekte mit dem Schwerpunkt 3-dimensionale Arbeitsmodelle und Renderings.

Bereich Design:

Projektentwicklung und Projektmanagement (qualitative Recherchen, Analysen, Konzeption und Ideen, Modelle, Optimierung, Finalisierung, Präsentation).

Bereich Medienlabor:

Grundlagen von Anwendungen und Renderings in 3-dimensionalen Modelling-Programmen.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Design

Bereich Medienlabor

Lehrstoff:

Projekt: Designprojekte mit dem Schwerpunkt Präsentation, Gestaltung und Kommunikation im öffentlichen Raum.

Bereich Design:

Projektentwicklung und Projektmanagement (qualitative Recherchen, Analysen, Konzeption und Ideen, Modelle, Optimierung, Finalisierung, Präsentation).

Bereich Medienlabor:

Grundlagen von Anwendungen in Desktop-Publishing Programmen; Grundlagen der Druckvorstufe.

3. GRUNDLAGEN – TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche zur 1. Klasse (1. und 2. Semester) erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen und Fachbegriffe

Bereich Be- und Verarbeitungstechniken

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Lehrstoff:

Bereich Grundlagen und Fachbegriffe:

Aufbau und Eigenschaften des Werkstoffes Glas.

Glasherstellung (zB Glasrohstoffe, Glasschmelzöfen, Glasschmelzprozess, Kühlung des Glases, Kühlöfen, Masse, Dichte, Volumenberechnungen).

Glasarten (natürlich und künstlich entstandene Gläser sowie deren Glasbestandteile, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten und Einteilung der Gläser nach der chemischen Zusammensetzung).

Bereich Be- und Verarbeitungstechniken:

Glasverarbeitung und Glasbearbeitung (zB Trennverfahren, Schleifen, Sandstrahlen, Ätzen, Gravieren, Bedrucken, Bohren, Malen).

Glasherstellung (manuelle und maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Einführung in die Techniken der Federzeichnung; Pinselkonturen; Schwemmtechnik; Schattiertechnik; Beize).

Werkstätte „Gravur“ (Grundschnitte mit unterschiedlichen Schleifmitteln).

Werkstätte „Kuglerei und Schleiferei“ (Einführung in die Bedienung von Schleifmaschinen; einfache Kantenbearbeitung, Reißen, Schneiden, Polieren; Grundschnitte auf Flach- und Hohlglas).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Glasschneiden, Schneiden nach Maß und Schablonen; Berechnung, Zuschnitt und Fertigung einfacher Flächenteilungen).

Werkstätte „Glasbau“ (Handhabung von Flachglas; Lagerung; Transport; Zuschnitt einfacher Grundformen; einfache Kantenbearbeitung; Verglasungsarbeiten mit offener Dreiecksfase).

Werkstätte „Glasbläserei“ (freies Formen; Ziehen, Biegen, Blasen und Quetschen mit Borosilikat- und AR-Glas).

Werkstätte „Metalltechnik“ (Grundtechniken der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung; Blechbearbeitung; Falzen; Abkanten; Bohren; Nieten; Beschichtungen).

4. TECHNOLOGIE-FLACHGLAS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Pinselkontur; Schattiertechnik).

Werkstätte „Schleiferei“ (Facettenschliff, Keilschnitte, Oliven, Kleben).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Schneideübungen; Schablonieren; Verbinden; Löten).

Werkstätte „Glasbau“ (Zuschnitte, Kantenbearbeitung, Glasbohren, Trennen; Klotzung, Abdichtung; Beschichtung; Bearbeitung von Drahtglas, Verbund- und Sicherheitsgläser).

Werkstätte „Metallbau“ (Messen, Prüfen; Richten, Sägen; Gewindeschneiden, Bohren, Senken).

Werkstätte „Rahmenwerkstätte“ (rahmenlose Bilderverglasung, Passepartout, Bilderrahmung mit einfachen Leisten).

Bereich Glastechnologie:

Manuelle Glasherstellungstechniken.

Maschinen und Werkzeuge für manuelle Bearbeitung.

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe:

Hohlglasherstellung (maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).

Metalle (Aufbau, Eigenschaften, Metallarten).

Kunststoffe (Kunststoffe mit Eignung für Verglasungen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Bereich Sicherheitstechnik

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Radier- und Lacktechnik).

Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff und Außenrundungen; Sandstrahltechnik).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Verbindungstechnik mit Metallsprossen).

Werkstätte „Glasbau“ (Größenermittlung, Beschlagauswahl, Fertigung und Montage; manuelle Isolierglasherstellung und Größenermittlung; Maßaufnahme an einer Reparaturverglasung).

Werkstätte „Metallbau“ (Bohren, Drehen, Fräsen, Biegen Schären, Abkanten).

Werkstätte „Rahmenwerkstätte“ (Arbeiten mit Holzleisten, Einlageleisten und Passepartout; Laminieren).

Bereich Glastechnologie:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

Bereich Sicherheitstechnik:

Verbundwerkstoffe (Arten, Aufbau, Eigenschaften).

Sicherheitsgläser (Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten, Prüfmethoden).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Schattiertechnik; Federzeichnung; Beizen).

Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff; Tiefschnitt; Klebetechniken).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Glasschnittberechnung; Doppelkernberechnung; Formenschnitte und Verbindungstechniken).

Werkstätte „Glasbau“ (Größenermittlung, Beschlagauswahl, Fertigung und Montage; CNC–Eingabe und CNC-Zuschnitt ).

Werkstätte „Ofentechnik“ (mehrschichtige Glasreliefs; Pulverschablonentechniken).

Werkstätte „Metallbau“ (Schweißen; Kleben).

Werkstätte „Siebdruck“ (Druckvorbereitung; Siebherstellung; Siebreinigung; digitale Druck-vorbereitung).

Bereich Glastechnologie:

Fügetechnik, Montagetechnik und Dichtstoffe.

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen:

Chemischer Apparatebau (Herstellung von Glasstäben und Glasrohren).

Thermodynamik (Wärmeenergie, Wärmetausch, Wärmeübertragung; Wärmedehnung und Berechnungen; Berechnungen der U-Werte).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Bereich Werkstoffe und Optik

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Malerei“ (Schwemmtechnik; Brennen; Farbanalyse).

Werkstätte „Schleiferei“ (Flächenschliff; Verklebungen; Spiegelbelegen; Materialkombinationen).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Konstruktion und praktische Umsetzung von Entwürfen; Einbau von Bleifeldern in Isolierglas).

Werkstätte „Glasbau“ (Profilbauglas; Schneiden von Dickglas; Bohren; Sägen; Schleifen; Kleben).

Werkstätte „Metallbau“ (Befestigungstechnik an verschiedenen Bausubstanzen; Rahmenbau; einfache systembedingte Verglasungsarbeiten; Herstellung von Anschlüssen).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzung; Biegen; Absenken).

Bereich Glastechnologie:

Glasbeschichtungstechnik; Sonderglasaufbauten; Funktionsgläser (zB Sonnenschutz, Wärmeschutz).

Bereich Werkstoffe und Optik:

Beschichtete Gläser (Optik; Wellenbereiche des Lichtes, Lichtzerlegung, Lichtbrechung, Lichtstreuung, Reflexion, Absorption, Transmission ua).

Isolierverglasungen (Herstellung, Aufbau, Eigenschaften).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Bereich Besondere Glaserzeugnisse

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Glasbau“ (Ganzglastechnik für Drehtüren, Anschlagtüren; Glasabtrennungen; Arbeiten mit dem Waterjet).

Werkstätte „Metallbau“ (Halb- und Fertigprodukte, Zuschnitt, Dichtebenen).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzung; Vollverschmelzung; Kantenbearbeitung).

Werkstätte „Gestaltung“ (Malerei, Kunstverglasung, Drucktechnik).

Bereich Glastechnologie:

Funktionsgläser (zB Sonnenschutz, Wärmeschutz, Sichtschutz, Brandschutz, Schallschutz); Isolierglasaufbauten.

Bereich Besondere Glaserzeugnisse:

Schallschutzverglasungen (Schwingungen und Wellen und deren Bedeutung, Bedeutung der Frequenz).

Gläser für spezielle Anwendungen (zB Glaskeramik, Glasfasern, Glaslote).

5. TECHNISCHES ZEICHNEN UND DARSTELLENDE GEOMETRIE

Gilt auch für den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente des technischen Zeichnens

Bereich Parallelrisse

Lehrstoff:

Bereich Elemente des technischen Zeichnens:

Zeichengeräte, Zeichnen mit Bleistift, technische Zeichenplatte, Zeichnungsnormen und Bemaßungen, Pläne lesen, Grundkonstruktionen, Modellvorbereitung.

Zeichen-, Editier- und Ausgabefunktionen des CAD-Programms.

Bereich Parallelrisse:

Räumliches Achsenkreuz, Koordinatensystem; Grund–, Auf– und Seitenriss; Gerade und Strecken, ebene Figuren und Ebenen in projizierenden Lagen und Hauptlagen; die wahre Gestalt einer Figur.

Vertiefung Parallelrisse; einfache geometrische und technische Körper und deren Umsetzung in Papiermodelle.

Anwendung der CAD-Technik zur Erstellung von einfachen 2-dimensionalen Zeichnungen von Objekten der Fachrichtung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente des technischen Zeichnens

Bereich Parallelrisse

Lehrstoff:

Bereich Elemente des technischen Zeichnens:

Zeichen-, Editier- und Ausgabefunktionen des CAD–Programms für 2-dimensionale Anwendungen; Schaubilder von gebräuchlichen Objekten der Fachrichtung.

Bereich Parallelrisse:

Vertiefung der Parallelrisse; Dreitafelprojektion; Planleseübungen.

Anwendung der CAD–Technik; Erstellung von normgerechten Plänen, Werkzeichnungen und Stücklisten gebräuchlicher Objekte der Fachrichtung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elemente des technischen Zeichnens

Bereich Visualisierung

Lehrstoff:

Bereich Elemente des technischen Zeichnens:

Zeichen-, Editier- und Ausgabefunktionen des CAD-Programms; 2- und 3-dimensionale Anwendungen.

Bereich Visualisierung:

Anwendung der CAD–Technik zur Erstellung von normgerechten Plänen; Aufbau und Rendering von 3-dimensionalen Objekten der Fachrichtung.

6. ENTWURF

Gilt auch für den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Materialien; grundlegende Zeichen- und Maltechniken; Naturform–Kunstform; Schulung von Fantasie und Wahrnehmung; Experimentieren.

Figuration (Schemata und Beobachtung); geometrische Flächen und Körper (Grundform, Proportion); Farbgestaltung; Architektur, Pflanzen und Tiere (Darstellung und Gestaltung).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Zeichnen und Skizzieren nach Beobachtung; Farbtheorien, Farbexperimente; Methoden zum Vergrößern und Verkleinern, Übertragen von Entwürfen; Natur und Figuration (Struktur, Aufbau, Proportionen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Skizzieren (Raum, Licht, Schatten, Perspektive); grafisches Erfassen und Umsetzen; Themen gestalten, Komposition; Recherchen im Entwurfsprozess (Nutzen, Vorteile, Risiken); Analysen Vergleich und Diskussion; Ornament und Dekor.

Entwurf für Werkstätte und Atelier.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Werkstoffe und Oberflächen; Proportion und Maßstab; Natur und Figuration (freies Gestalten und Experimentieren); Kunstbetrachtung; Kreativtechniken.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Entwurf (Machbarkeit und Ausführung); Werkstofforientierung, Kostenbewusstsein; Anwendung von Grafik- und CAD-Programmen; Präsentation (Layout, Ensemble- und Gesamtwirkung); Typografie (Beziehung Geschichte-Gegenwart); Kommunizieren von Entwürfen; Dokumentation (Visualisierung und Digitalisierung von Entwurfsprozessen); Film und Fotografie; Vorbereitung von Drucksorten für Laser- und Tintenstrahldrucker.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Werkbeispiele und Kunstbetrachtung; Präsentation (Layout, Typografie, Texte); Drucksorten, Flyer, Handouts; menschliche Figur darstellen (Porträt- und Aktzeichnen).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf

Lehrstoff:

Bereich Entwurf:

Entwerfen mit Kostenvorgabe (Material – Kostenvarianten); Dokumentation von Entwurfsprozessen; Bearbeitung konkreter Aufgaben im Team; konstruktive, werkstoffbezogene, komplexe Anwendungen; Illustration.

7. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE

Gilt auch für den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel römisch eins.2.

2. Klasse:

3. Semester- Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachterminologie

Lehrstoff:

Bereich Fachterminologie:

Relevante Fachterminologie.

4. Semester- Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Architekturformen der vorgeschichtlichen Kulturen, Ägypten, Antike, Mittelalters und Neuzeit.

3. Klasse:

5. Semester- Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Stilformen der Bildhauerarbeiten aus vorgeschichtliche Kulturen, Ägypten, Antike, Mittelalter und Neuzeit.

Stilformen der Malerei; Definitionen von Skulptur, Plastik und Relief.

6. Semester- Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

Lehrstoff:

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

Stilformen der Malerei aus vorgeschichtliche Kulturen, Ägypten, Antike, Mittelalter und Renaissance.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fachterminologie

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen

Lehrstoff:

Bereich Fachterminologie:

Drucktechniken (Holzschnitt, Kupferstich, Lithografie, Radierung und Siebdruck).

Bereich Kunstformen und Stilrichtungen:

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designtheorie

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation

Lehrstoff:

Bereich Designtheorie:

Geschichte der angewandten Kunst und Design, Funktion von Kunst und Design.

Bereich Funktion und Bedeutung von Kunst, Werkanalyse und Interpretation:

Methoden der Kunstbetrachtung, relevante Form- und Stilmerkmale, Ikonografie und Ikonologie.

8. BETRIEBSTECHNIK UND PROJEKTE

Gilt auch für den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel römisch eins.2.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

Bereich Unternehmensgründung

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Projektcontrolling.

Bereich Unternehmensgründung:

Geschäftsidee, Finanzierung, Marketing, Rechtsform, Förderungsprogramme.

9. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

B.1 Hohlglastechnik und Gestaltung 1.1 TECHNOLOGIE-HOHLGLAS Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Pinsel- und Federtechniken).

Werkstätte „Gravur“ (einfache plastische Ausschneidetechniken; Linien; Kreise; Oliven).

Werkstätte „Kuglerei“ (Bleikristallschliffe).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Schneideübungen; Schablonieren; Verbleien; Löten).

Werkstätte „Email“ (Einführung in die Grundtechniken; nass in nass-Technik, Sgraffito, Rühremail).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Grundtechniken der Buntmetallbearbeitung und -verarbeitung).

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Sägen; Schleifen).

Werkstätte „Mosaik“ (Grundtechniken der Mosaikverlegung wie zB Schneiden, Schleifen, Zwicken, Kleben, Füllen, Netzen).

Bereich Glastechnologie:

Manuelle Glasherstellungstechniken; Metallbearbeitung.

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe:

Hohlglaserstellung (maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).

Metalle (Aufbau, Eigenschaften, Metallarten).

Kunststoffe mit Eignung für Verglasungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

Bereich Sicherheitstechnik

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Rändern; Beizen; Lüstern).

Werkstätte „Gravur“ (figurale Formen mit unterschiedlichen Schleifmitteln; Kombination Gravieren – Kleben – Sandstrahlen).

Werkstätte „Kuglerei“ (Kanten und Randbearbeitung).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Bemaßungen, Berechnungen; Anfertigung von Verbindungen mit Metallsprossen).

Werkstätte „Email“ (Emailgrundtechniken wie zB Graphitemail; Zellenemail; Strukturemail; Streuemail; Folienschnitt).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Ziselieren; Richten; Biegen; Oberflächenbehandlung).

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Kleben; Schneiden).

Werkstätte „Mosaik“ (Entwerfen; Umkehrtechnik).

Bereich Glastechnologie:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe.

Bereich Sicherheitstechnik:

Verbundwerkstoffe (Arten, Aufbau, Eigenschaften).

Sicherheitsgläser (Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten, Prüfmethoden).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Federzeichnung; Quetschen mit rein metallischer Auflage; Überzug auf Wasserbasis; Stupfen).

Werkstätte „Gravur“ (Kupferrad, Diamant, Korund, Sandstrahltechniken; Tiefschnitt; Grundschnitte).

Werkstätte „Kuglerei“ (Hohl- und Massivkörper; Hochschnitt; Tiefschnitt).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Glasschnittberechnung; Doppelkernberechnung; Glasschnitt, Bleiverglasung).

Werkstätte „Glasbau“ (Manipulieren; Transportieren; Lagern von Glas).

Werkstätte „Email“ (Grubenemail; Löten; Folienschnitt; Fassungen).

Werkstätte „Mosaik“ (direkte Verlegung; Segmentmosaik).

Werkstätte „Gürtlerei“ (mechanische und chemische Oberflächenbehandlung zB Bürsten; Kratzen; Polieren, Ätzen, Patinieren).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Reliefschmelze; Schablonenstreutechnik).

Bereich Glastechnologie:

Fügetechnik; Dichtstoffe.

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen:

Chemischer Apparatebau (Herstellung von Glasstäben und Glasrohren).

Thermodynamik (Wärmeenergie, Wärmeaustausch, Wärmeübertragung; Wärmedehnung und Berechnungen; Berechnungen der U-Werte).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

Bereich Werkstoffe und Optik

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Brennen; Hinterlegen; Transparentemail; Schattiertechnik; Beize).

Werkstätte „Gravur“ (plastische Bearbeitung; Portrait; technikübergreifende Glasbearbeitung).

Werkstätte „Kuglerei“ (Flächenschliff; Verklebungen).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (Konstruktion und Fertigung von 3-dimensionalen Objekten; praktische Umsetzung von Entwürfen).

Werkstätte „Glasbau“ (Schneiden von Dickglas; Bohren; Sägen; Schleifen; Kleben).

Werkstätte „Email“ (Schmuckprojekt wie zB Ringe, Anhänger, Broschen).

Werkstätte „Mosaik“ (Umsetzung von Entwürfen; Materialvarianten; Materialkombinationen).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Beizen; Patinieren; Verzinnen; Hämmern).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Gestaltung von Klarglaszuschnitten mit Farbpulvern; Teilverschmelzungen).

Bereich Glastechnologie:

Glasbeschichtungstechnik.

Bereich Werkstoffe und Optik:

Beschichtete Gläser; Optik (Wellenbereiche des Lichts, Lichtzerlegung, Lichtbrechung, Lichtstreuung, Reflexion, Absorption, Transmission ua).

Isolierverglasungen (Herstellung, Aufbau, Eigenschaften).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

              –die im Fachbereich betriebs- und umwelttechnisch relevanten Themen erläutern und argumentieren.

Bereich Besondere Glaserzeugnisse

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Schapertechnik; Stupftechnik).

Werkstätte „Gravur“ (eigenständige Umsetzung von Entwürfen auf diversen Werkstücken).

Werkstätte „Kuglerei“ (Entwicklung und Gestaltung von Objekten; Flächenschliff; Kleben).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (werkstoffabhängige Be- und Verarbeitungstechniken).

Werkstätte „Email“ (eigenständige Umsetzung von Entwürfen).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Herstellung 3-dimensionaler Objekte).

Werkstätte „Siebdruck“ (Druckvorbereitung; Siebherstellung; Siebreinigung; Rasterdruck, 4-Farbendruck; Filmherstellung).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzungen; Vollverschmelzungen; Kantenbearbeitung; Arbeiten am Ofen).

Bereich Glastechnologie:

Betriebs- und Werkstättensicherheit; Entsorgung und Recycling; Spezifikation der Schleif- und Arbeitsmittel.

Bereich Besondere Glaserzeugnisse:

Schallschutzverglasungen (Bedeutung von Schwingung, Wellen und Frequenzen).

Gläser für spezielle Anwendungen (zB Glaskeramik, Glasfasern, Glaslote).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion

Bereich Glastechnologie

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern

Lehrstoff:

Bereich Oberflächentechnik, -gestaltung und Konstruktion:

Werkstätte „Malerei“ (Wappen; Portrait).

Werkstätte „Gravur“ (Oberflächengestaltung mit unterschiedlichen Schleifmitteln).

Werkstätte „Kuglerei“ (Materialverbindungen; freie Formgebung; technische Umsetzung von Entwürfen).

Werkstätte „Kunstverglasung“ (fachgerechte Umsetzung von Entwürfen; projektorientiertes Arbeiten).

Werkstätte „Email“ (Metall-Email-Glaskombinationen).

Werkstätte „Gürtlerei“ (Metall-Email-Glaskombinationsarbeiten).

Werkstätte „Siebdruck“ (digitale Druckvorbereitung; Farbseparation; Mehrfarbendruck; Druck auf unterschiedlichen Materialien).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Herstellung von Absenkformen zur 3-dimensionalen Umformung; verschiedene Fusingtechniken).

Bereich Glastechnologie:

Glasfehler (Ursachen); Qualitätsprüfung.

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern:

Spannungen (Begriffserklärung, Berechnungen, Qualitätsprüfung (zB Spannungen, Einschlüsse); qualitätsmindernde Ursachen (zB Schmelzfehler, Kühlfehler).

B.2 Flachglastechnik und Gestaltung 2.1 TECHNOLOGIE-FLACHGLAS

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand gemäß Stundentafel römisch eins.1 mit folgenden Ergänzungen:

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik

Bereich Glastechnologie

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern

Lehrstoff:

Bereich Oberflächenbearbeitung, -gestaltung und Glastechnik:

Werkstätte „Glasbau“ (Ganzglastechnik für Drehtüren, Anschlagtüren; Glasabtrennungen; Arbeiten mit dem Waterjet).

Werkstätte „Metallbau“ (Halb- und Fertigprodukte, Zuschnitt, Dichtebenen).

Werkstätte „Ofentechnik“ (Teilverschmelzung; Vollverschmelzung; Kantenbearbeitung).

Werkstätte „Gestaltung“ (Malerei, Kunstverglasung, Drucktechnik).

Werkstätte „Siebdruck“ (digitale Druckvorbereitung; Filmherstellung; Siebherstellung; Siebreinigung; Rasterdruck, Mehrfarbdrucke).

Bereich Glastechnologie:

Funktionsgläser (Brandschutz; Schallschutz).

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern:

Spannungen (Begriffserklärung, Berechnungen); Qualitätsprüfung (zB Spannungen, Einschlüsse); qualitätsmindernde Ursachen (zB Schmelzfehler, Kühlfehler).

B.3 Technisches Glas und Gestaltung 3.1 TECHNOLOGIE-TECHNISCHES GLAS Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffs nachstehender Bereiche erfolgt nach Maßgabe der räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Laborglas; Glas-Glas Verbindungen; Anschmelzungen; AR-Glas und Buntglas; Zierformen).

Bereich Glastechnologie:

Manuelle Glasherstellungstechniken.

Manuelle und maschinelle Erzeugung von Rohren und Stäben und deren Eigenschaften.

Bereich Herstellungstechniken und Werkstoffe:

Hohlglasherstellung (maschinelle Herstellungstechniken, Produkteigenschaften, Anwendbarkeit).

Metalle (Aufbau, Eigenschaften, Metallarten).

Kunststoffe mit Eignung für Verglasungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie

Bereich Sicherheitstechnik

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Perlen; Schleifen, Sägen, Kleben, Schneiden; Erzeugung von Einschmelzungen und Körper lt. Skizzen).

Bereich Glastechnologie:

Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe; betriebsrelevante Sicherheits- und Schutzmaßnahmen.

Bereich Sicherheitstechnik:

Verbundwerkstoffe (Arten, Aufbau, Eigenschaften).

Sicherheitsgläser (Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendungsmöglichkeiten, Prüfmethoden).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie:

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Laborglas; Glasapparatebau mit Einschmelzungen; figurales Formen mit Borosilikat- und AR-Glas).

Werkstätte „Fusingwerkstatt“ (Heißglasverarbeitung im Fusingofen).

Werkstätte „Glasmachen“ (Heißglasverarbeitung am Hafenofen – Einlegen, Schmelzen; Grundtechniken mit der Glasmacherpfeife, Tempern).

Bereich Glastechnologie:

Glasklebetechnik, einfache Laborgläser; Schmelztechniken.

Bereich Thermisch beanspruchte Verglasungen:

Chemischer Apparatebau (Herstellung von Glasstäben und Glasrohren).

Thermodynamik (Wärmeenergie, Wärmeaustausch, Wärmeübertragung; Wärmedehnung und Berechnungen; Berechnungen der U-Werte).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie

Bereich Werkstoffe und Optik

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Glasapparatebau; maschinelle Verformung; Sandstrahlen, Lüstern).

Werkstätte „Fusingwerkstatt“ (Schmelz- und Absenktechniken in Verbindung mit lampengeformten Glas).

Bereich Glastechnologie:

Glasbeschichtungstechnik; Oberflächenbehandlung; Glas-Apparatebau.

Bereich Werkstoffe und Optik:

Beschichtete Gläser (Optik; Wellenbereiche des Lichts, Lichtzerlegung, Lichtbrechung, Lichtstreuung; Reflexion, Absorption, Transmission ua).

Isolierverglasungen (Herstellung, Aufbau, Eigenschaften).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie

Bereich Besondere Glaserzeugnisse

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Laborglas, Glasapparatebau; Drehbank-Arbeiten).

Bereich Glastechnologie:

Glasschliffe und Hähne; Laborglaseigenschaften.

Bereich Besondere Glaserzeugnisse:

Schallschutzverglasungen (Schwingungen, Wellen und Frequenzen und deren Bedeutung).

Gläser für spezielle Anwendungen (zB Glaskeramik, Glasfasern, Glaslote).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung

Bereich Glastechnologie

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern

Lehrstoff:

Bereich Heißglasbearbeitung, -verarbeitung und Gestaltung:

Werkstätte „Glasbläserei“ (Umsetzung dekorativer Entwürfe in Borosilikat- und AR-Glas; Arbeitsvorbereitung an der Drehbank).

Bereich Glastechnologie:

Labortechnische Berechnungen; Kalkulationen.

Bereich Mechanische Beanspruchung von Gläsern:

Spannungen (Begriffserklärung, Berechnungen; Qualitätsprüfung (zB Spannungen, Einschlüsse); qualitätsmindernde Ursachen (zB Schmelzfehler, Kühlfehler).

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. Bewegung und Sport

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. Sprachtraining Deutsch

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

4. Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen

Für die Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt B.1 bis B.3 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

1  Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2  Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

3  Mit Übungen.

4  Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

5  Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6  Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

7  Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

8  Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

9  Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung.

10  Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung.

11  Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

12  Mit Ausbildungsschwerpunkten B.1 „Hohlglas und Gestaltung“, B.2 „Flachglas und Gestaltung“ sowie B.3 „Technisches Glas und Gestaltung“.

13  Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

14  Mit Übungen.

15  Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

16  Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

17  Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

18  Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

19  Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen erfolgt durch die Schulleitung.

20  Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Schwerpunktsetzungen ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

21  Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung.

22  Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Glastechnik und Gestaltung.