BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 18. Juni 2021

Teil römisch drei

96. Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 7. Juni 2011 in Wien unterzeichneten Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

 

Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Regierungsvorlage 54 Ausschussbericht 244 Sitzung 43,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10370 Sitzung 910,, )

96.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 7. Juni 2011 in Wien unterzeichneten Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tadschikistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

[Protokoll in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Protokoll in tadschikischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Das Abänderungsprotokoll ist gemäß seinem Artikel 2, mit 26. Mai 2021 in Kraft getreten.

Kurz