Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 23. April 2021 |
Teil römisch drei |
66. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Luxemburg am 6. April 2021 das Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile, Bundesgesetzblatt Nr. 26 aus 1961,, gekündigt.
Die Kündigung wird mit 6. Oktober 2021 wirksam.
Edtstadler