BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 23. April 2021

Teil römisch drei

66. Kundmachung:

Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile

66. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Luxemburg am 6. April 2021 das Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile, Bundesgesetzblatt Nr. 26 aus 1961,, gekündigt.

Die Kündigung wird mit 6. Oktober 2021 wirksam.

Edtstadler