Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 12. April 2021 |
Teil römisch drei |
56. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zweiten Fakultativprotokolls zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Armenien am 18. März 2021 seine Ratifikationsurkunde zum Zweiten Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1993,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 177 aus 2019,) hinterlegt.
Edtstadler