Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 23. März 2021 |
Teil römisch drei |
50. Kundmachung: | Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Fidschi am 9. März 2021 seine Ratifikationsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2004,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 181 aus 2020,) hinterlegt.
Edtstadler