BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 4. März 2021

Teil römisch drei

42. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

42. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Aufgrund einer Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats wird die Kundmachung in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 27 aus 2021, dahingehend berichtigt, dass die Verlängerung der darin genannten Vorbehalte Polens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 164 aus 2014,) nicht ab 1. August 2020, sondern erst ab 1. Februar 2021 wirksam geworden ist.

Edtstadler