Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 4. März 2021 |
Teil römisch drei |
39. Kundmachung: | Geltungsbereich der in Kopenhagen beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich am 25. Februar 2021 die Anwendung der in Kopenhagen beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Bundesgesetzblatt Nr. 640 aus 1996,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 200 aus 2019,), auf die Insel Man ausgedehnt.
Edtstadler