Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 4. März 2021 |
Teil römisch drei |
37. Kundmachung: | Geltungsbereich der in Montreal beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich am 25. Februar 2021 die Anwendung der in Montreal beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 162 aus 2000,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 125 aus 2020,), auf die Insel Man ausgedehnt.
Edtstadler