Jahrgang 2021 | Ausgegeben am 27. Dezember 2021 | Teil römisch drei |
198. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung, vertreten durch die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Solidaritätsmaßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung |
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlage]
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, mit 2. März 2022 in Kraft.
Auf Grund des Paragraph 5, Absatz 3, Ziffer eins, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 24 aus 2020,, wird verordnet:
Die Kundmachung aller Anlagen dieses Abkommens hat durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zu erfolgen.
Edtstadler