BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 27. Dezember 2021

Teil römisch drei

197. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien

197. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in französischer Sprache siehe Anlagen]

Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß Paragraph 10, Absatz eins, des Amtssitzgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 54 aus 2021,, wurde hergestellt.

Die Mitteilungen gemäß Artikel 18, Absatz eins, des Abkommens wurden am 14. Dezember bzw. 17. Dezember 2021 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2022 in Kraft.

Edtstadler