Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 28. Jänner 2021 |
Teil römisch drei |
18. Kundmachung: | Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens |
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 23. Dezember 2020 gegenüber dem Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gemäß Artikel 62, Absatz 3, des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 177 aus 2020,) die Erweiterung des territorialen Anwendungsbereichs dieses Vertrags auf die Vogtei Guernsey erklärt. Die Erklärung wird am 23. März 2021 wirksam.
Edtstadler