BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 6. Dezember 2021

Teil römisch drei

178. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens – gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt – über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

178. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens – gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt – über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Frankreich am 27. Mai 2021 seine Erklärung zu Artikel 10, Absatz 91, des Übereinkommens – gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union vom Rat erstellt – über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 65 aus 2005,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 139 aus 2020,) zurückgenommen.

Edtstadler

1  Kundgemacht in BGBl. III Nr. 28/2008.