Jahrgang 2021 | Ausgegeben am 23. November 2021 | Teil römisch drei |
170. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 2020,) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Äthiopien1 | 24. August 2020 | |
Belize1 | 15. März 2021 | |
Irak1 | 11. November 2021 | |
Malawi1 | 4. März 2021 | |
Sierra Leone1 | 28. Oktober 2020 | |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge haben die Seychellen1 am 22. Juli 2021 Erklärungen zum Übereinkommen abgegeben.
Edtstadler
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXII.1].