BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 23. November 2021

Teil römisch drei

170. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

170. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 2020,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Äthiopien1

24. August 2020

Belize1

15. März 2021

Irak1

11. November 2021

Malawi1

4. März 2021

Sierra Leone1

28. Oktober 2020

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge haben die Seychellen1 am 22. Juli 2021 Erklärungen zum Übereinkommen abgegeben.

Edtstadler

1  Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXII.1].