Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 7. Oktober 2021 |
Teil römisch drei |
147. Kundmachung: | Geltungsbereich des Mehrseitigen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) haben folgende weitere Staaten das Mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2021,) ratifiziert:
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Staaten: |
Datum des Inkrafttretens gemäß Artikel 34, Absatz 2 : |
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Andorra1 |
1. Jänner 2022 |
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Spanien1 |
1. Jänner 2022 |
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Edtstadler
1 Vorbehalte und Notifikationen anderer Vertragsstaaten sowie Einsprüche und Einwendungen zu diesem Übereinkommen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der OECD unter http://www.oecd.org/tax/treaties/beps-mli-signatories-and-parties.pdf abrufbar.