Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 28. Jänner 2021 |
Teil römisch drei |
14. Kundmachung: | Geltungsbereich des Abkommens von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle, unterzeichnet am 8. Oktober 1968, geändert am 2. Oktober 1979 |
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 23. Dezember 2020 gegenüber dem Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gemäß Artikel 13, des Abkommens von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle, unterzeichnet am 8. Oktober 1968, geändert am 2. Oktober 1979 Bundesgesetzblatt Nr. 496 aus 1990,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 153 aus 2020,), die Erweiterung des territorialen Anwendungsbereichs dieses Abkommens auf die Insel Man erklärt. Die Erklärung wird am 23. März 2021 wirksam.
Edtstadler