BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 9. September 2021

Teil römisch drei

132. Kundmachung:

Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

132. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 47 aus 2006,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 151 aus 2020,) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Somalia

11. August 2021

Tonga

6. Februar 2020

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich am 14. Dezember 2020 den Geltungsbereich des Übereinkommens auf die Caymaninseln ausgedehnt.

Edtstadler