Jahrgang 2021 |
Ausgegeben am 30. August 2021 |
Teil römisch drei |
130. Kundmachung: | Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Dänemark am 22. Juli 2021 das Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile Bundesgesetzblatt Nr. 26 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 66 aus 2021,) gekündigt.
Die Kündigung wird mit 22. Jänner 2022 wirksam.
Edtstadler