BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2021

Ausgegeben am 22. Juli 2021

Teil römisch drei

119. Kundmachung:

Geltungsbereich des Abkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949

119. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich1 am 28. Juni 2021 gemäß Artikel 20, Absatz eins und Anhang 4 des Abkommens über den Straßenverkehr vom 19. September 1949 Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1955,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 36 aus 2020,) notifiziert, dass das Unterscheidungszeichen, das zuvor für die Anbringung im internationalen Verkehr auf im Vereinigten Königreich zugelassenen Fahrzeugen ausgewählt wurde, von „GB“ auf „UK“ geändert wird und dass diese Änderung nur für das Vereinigte Königreich gilt und sich nicht auf Gebiete erstreckt, für deren internationale Beziehungen das Vereinigte Königreich verantwortlich ist.

Diese Änderung wird mit 28. September 2021 wirksam.

Edtstadler

1  Kundgemacht in BGBl. Nr. 24/1958 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 61/1998.