165. Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes
Das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2020, wird wie folgt geändert:Das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 103 aus 2001,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 111 aus 2020,, wird wie folgt geändert:
In § 50 wird folgender Abs. 26 angefügt: In Paragraph 50, wird folgender Absatz 26, angefügt:
„(26)Absatz 26,Für Geburten ab dem 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 ist § 24a Abs. 3 COVID-19 bedingt ausnahmsweise mit der Maßgabe anzuwenden, dass die maßgeblichen Einkünfte aus dem zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 2019 heranzuziehen sind, wenn sich dadurch für den Elternteil ein höherer Tagsatz ergibt.“Für Geburten ab dem 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 ist Paragraph 24 a, Absatz 3, COVID-19 bedingt ausnahmsweise mit der Maßgabe anzuwenden, dass die maßgeblichen Einkünfte aus dem zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr 2019 heranzuziehen sind, wenn sich dadurch für den Elternteil ein höherer Tagsatz ergibt.“
Van der Bellen
Kurz