Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 15. Dezember 2020 |
Teil römisch eins |
126. Bundesgesetz: | COVID-19-Lagergesetz-CO-LgG |
| Nationalrat:, Gesetzgebungsperiode römisch 27 Ausschussbericht 441 Sitzung 62,, Bundesrat:, Ausschussbericht 10444 Sitzung 915,, ) |
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Republik Österreich, vertreten durch die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird ermächtigt, einen Notvorrat an Schutzausrüstung und sonstigen notwendigen medizinischen Materialien zu beschaffen, zu lagern, zu bewirtschaften und zu verteilen (Covid-19 Lager).
Die für die Beschaffung, Lagerhaltung, Bewirtschaftung und Verteilung in den Finanzjahren 2020 und 2021 anfallenden Kosten sind über das aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für die Bundesbeschaffung vorgesehene und noch nicht verwendete Budget zu bedecken.
Van der Bellen
Kurz