BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 26. Juni 2020

Teil römisch zwei

282. Kundmachung:

Werte für den durchschnittlichen Personalaufwand und Büroflächen-Mieten

282. Kundmachung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Werte für den durchschnittlichen Personalaufwand und Büroflächen-Mieten

Auf Grund des Paragraph 17, Absatz 4, BHG 2013, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 139 aus 2009,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 60 aus 2018,, in Verbindung mit Anlage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Abschätzung der finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 490 aus 2012,, zuletzt geändert durch die Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 78 aus 2019,, werden die in Anlage 2 und Anlage 3 festgelegten Werte entsprechend den folgenden Übersichten aktualisiert.

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