Koordination in Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik.
Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 29. Jänner 2020 |
Teil römisch zwei |
18. Entschließung des Bundespräsidenten, mit der die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten einer eigenen Bundesministerin übertragen wird |
Aufgrund des Artikel 77, Absatz 3, B-VG übertrage ich der Bundesministerin im Bundeskanzleramt MMag. Dr. Susanne RAAB die sachliche Leitung folgender, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten:
Van der Bellen
Kurz