BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 9. April 2020

Teil römisch zwei

146. Verordnung:

Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz

146. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz geändert wird

Aufgrund des Artikel römisch sieben, der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1929,, wird verordnet:

Die Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz, Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1951,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2020,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph 645, Absatz 2, werden im zweiten Halbsatz das Datum „13. April 2020“ durch das Datum „30. April 2020“ und das Datum „14. April 2020“ durch das Datum „1. Mai 2020“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 2, Paragraph 645, wird folgender Absatz 3, angefügt:

  1. Absatz 3,Paragraph 645, Absatz 2, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 146 aus 2020, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“

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