146. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz geändert wird146. Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz geändert wird
Aufgrund des Art. VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, BGBl. Nr. 222/1929, wird verordnet:Aufgrund des Artikel römisch sieben, der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle, Bundesgesetzblatt Nr. 222 aus 1929,, wird verordnet:
Die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz, BGBl. Nr. 264/1951, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 90/2020, wird wie folgt geändert:Die Geschäftsordnung für die Gerichte römisch eins. und römisch zwei. Instanz, Bundesgesetzblatt Nr. 264 aus 1951,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 90 aus 2020,, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, In § 645 Abs. 2 werden im zweiten Halbsatz das Datum „13. April 2020“ durch das Datum „30. April 2020“ und das Datum „14. April 2020“ durch das Datum „1. Mai 2020“ ersetzt.In Paragraph 645, Absatz 2, werden im zweiten Halbsatz das Datum „13. April 2020“ durch das Datum „30. April 2020“ und das Datum „14. April 2020“ durch das Datum „1. Mai 2020“ ersetzt.
2.Novellierungsanordnung 2, § 645 wird folgender Abs. 3 angefügt:Paragraph 645, wird folgender Absatz 3, angefügt:
„(3)Absatz 3,§ 645 Abs. 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 146/2020 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“Paragraph 645, Absatz 2, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 146 aus 2020, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“
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