Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 2. Juli 2020 |
Teil römisch drei |
88. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Oman am 9. Juni 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Bundesgesetzblatt Nr. 492 aus 1987,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2020,) hinterlegt und dabei einen Vorbehalt zu Artikel 20, angebracht sowie als weiteren Vorbehalt erklärt, sich nicht an die Bestimmungen des Artikel 30, Absatz eins, des Übereinkommens gebunden zu erachten.
Edtstadler