BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 22. Juni 2020

Teil römisch drei

85. Verordnung:

Kundmachung der Anpassungen zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

85. Verordnung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Kundmachung der Anpassungen zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Auf Grund des Paragraph 5, Absatz 3, Ziffer 3, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003, idgF, wird verordnet:

Die Anpassungen zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 84 aus 2020,), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Edtstadler