Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 22. Juni 2020 |
Teil römisch drei |
80. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Oman am 9. Juni 2020 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Bundesgesetzblatt Nr. 590 aus 1978,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 210 aus 2019,) hinterlegt und hiebei folgenden Vorbehalt angebracht:
„… [die Regierung Omans macht] einen Vorbehalt in Bezug auf Artikel 8, Absatz eins, Litera a und d dieses Paktes in Bezug auf das Recht, Gewerkschaften zu gründen, und das Streikrecht, soweit die Bediensteten von Regierungseinheiten betroffen sind.“
Edtstadler