Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 17. Dezember 2020 |
Teil römisch drei |
218. Kundmachung: | Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung |
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarates hat die Russische Föderation am 8. Dezember 2020 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung Bundesgesetzblatt Nr. 274 aus 1973,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 64 aus 2018,) hinterlegt.
Edtstadler