Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 17. Dezember 2020 |
Teil römisch drei |
213. Kundmachung: | Vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen |
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarates hat die Ukraine am 1. Dezember 2020 ihre Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2020,) hinterlegt und hiebei eine Erklärung zur vorläufigen Anwendung gemäß Artikel 5, des Protokolls abgegeben. Die Erklärung wird am 1. Februar 2021 wirksam.
Edtstadler