BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 17. Dezember 2020

Teil römisch drei

213. Kundmachung:

Vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

213. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen

Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarates hat die Ukraine am 1. Dezember 2020 ihre Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 113 aus 2020,) hinterlegt und hiebei eine Erklärung zur vorläufigen Anwendung gemäß Artikel 5, des Protokolls abgegeben. Die Erklärung wird am 1. Februar 2021 wirksam.

Edtstadler