BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2020

Ausgegeben am 19. November 2020

Teil römisch drei

181. Kundmachung:

Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

181. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Beitrittsurkunden zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2004,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 187 aus 2016,) hinterlegt:

 

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Marshallinseln

29. Jänner 2019

Palästina

29. Dezember 2017

Südsudan

27. September 2018

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich am 4. November 2020 den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls auf Guernsey und Alderney ausgedehnt.

Edtstadler