Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 19. November 2020 |
Teil römisch drei |
181. Kundmachung: | Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Beitrittsurkunden zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2004,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 187 aus 2016,) hinterlegt:
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Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
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Marshallinseln |
29. Jänner 2019 |
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Palästina |
29. Dezember 2017 |
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Südsudan |
27. September 2018 |
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Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich am 4. November 2020 den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls auf Guernsey und Alderney ausgedehnt.
Edtstadler