Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 19. November 2020 |
Teil römisch drei |
177. Kundmachung: | Geltungsbereich des Vertrages über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens |
Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 1. Oktober 2020 gegenüber dem Generaldirektor der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) gemäß Artikel 62, Absatz 3, des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens Bundesgesetzblatt Nr. 348 aus 1979, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2002,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 189 aus 2019,) die Erweiterung des territorialen Anwendungsbereichs dieses Vertrags auf Gibraltar erklärt. Die Erklärung wird am 1. Jänner 2021 wirksam.
Edtstadler