Jahrgang 2020 |
Ausgegeben am 13. März 2020 |
Teil römisch drei |
17. Kundmachung: | Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten |
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben Palästina am 2. Jänner 2015 und Sambia am 17. Oktober 2016 ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten Bundesgesetzblatt Nr. 488 aus 1977,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 165 aus 2016,) hinterlegt.
Edtstadler